aktualisiert am Wed Aug 06 19:46:48 CEST 2003
Ansprechpartner für Fragen zum Jugendschutz bei der Deutschen Telekom:
Deutsche Telekom AG
Gabriele Schmeichel
Jugendschutzbeauftragte
Thomas-Mann-Straße 2-4
53111 Bonn
Kontakt per E-Mail: jugendschutz@telekom.de
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter (fsm) zu wenden, deren Mitglied die Deutsche Telekom ist.
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter (fsm)
Kopernikusstraße 35
10243 Berlin
www.fsm.de
Grundlage für die Bestellung der Jugendschutzbeauftragten
In § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist vorgeschrieben, dass alle geschäftsmäßigen Anbieter von Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, einen Jugendschutzbeauftragten, der die erforderliche Fachkunde besitzt, bestellen müssen. Das Gesetz sieht jedoch auch vor, dass Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres auf die Bestellung eines eigenen Jugendschutzbeauftragten verzichten können. Stattdessen müssen sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten.
Angesichts der großen Bedeutung, welche die Deutsche Telekom dem Jugendschutz beimisst, hat die Deutsche Telekom aber nicht nur eine mit dem Thema Jugendschutz bereits seit langer Zeit befasste und engagierte Jugendschutzbeauftragte bestellt, sondern ist auch Mitglied der fsm, einer Selbstkontrollorganisation im Sinne des § 7 JMStV. Diese Selbstkontrollorganisation geht zudem über die gesetzlichen Mindestanforderungen, welche an die Jugendschutzbeauftragten gestellt werden hinaus, da sie den Anbietern nicht nur eine Beschränkung oder Änderung des Angebots vorschlagen kann, sondern diese die Entscheidungen des Beschwerdeausschusses zwingend befolgen müssen.